Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Deshalb haben wir Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren externen Dienstleistern beachtet werden.
Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg den Schutz Ihrer Daten gewährleistet und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.
Freiwillige persönliche Angaben
An einigen Stellen des Internetangebots haben Sie die Möglichkeit, freiwillig personenbezogene Angaben zu machen. Die übermittelten (personenbezogenen) Daten speichern und verwenden wir ausschließlich für den Zweck, für den ihre Angabe erfolgte. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Automatisch gespeicherte Protokolldaten werden nach Ablauf eines begrenzten Zeitraums gelöscht.
Datenverarbeitung auf dieser Internetseite
Bei jedem Besuch einer Internetseite werden Daten erhoben und ausgetauscht. Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg erhebt und speichert automatisch Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Dies sind:
- Typ und Version Ihres Internet-Browsers
- verwendetes Betriebssystem
- die aufgerufene Seite
- die zuvor besuchte Seite (Referrer URL)
- Uhrzeit der Serveranfrage.
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg wertet Daten allein für statistische Zwecke aus, um die Nachfrage der Webangebote zu messen. Der Verfassungsgerichtshof hat keine Möglichkeit, diese Daten einer bestimmten Person zuzuordnen. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Die IP-Nummern werden für die Dauer des Besuchs zur Beantwortung der Abfragen erfasst und nicht über das Ende des Besuchs hinaus gespeichert. Daten, die beim Zugriff auf das Internetangebot protokolliert wurden, werden an Dritte nur übermittelt, soweit wir gesetzlich oder durch Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet sind oder die Weitergabe im Falle von Angriffen auf die Internetinfrastruktur des Verfassungsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist. Eine Weitergabe in anderen Fällen erfolgt nicht.